Kategorie B (Neulenker)


  • Nothelferkurs absolvieren. Bestehender Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein.  
  • Gesuchsformular ausdrucken oder herunterladen.  

          Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ( Kanton SG )

          Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ( Kanton AR ) 

  • Gesuchsformular ausfüllen, Foto beilegen, Sehtest vom Optiker beilegen, Bestätigung des Nothelferkurses beilegen, Bestätigung der Personalien durch das Einwohneramt ihrer Wohngemeinde. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden. 
  • Die ganzen Unterlagen an das Strassenverkehrsamt SG/AR senden.  
  • Sie erhalten vom Strassenverkehrsamt ein Bestätigungsschreiben mit der Berechtigung die Theorieprüfung zu absolvieren.  
  • Sie bereiten sich auf die Theorieprüfung vor. Wahlweise mit einer Lern-CD oder einem Theoriebuch. Empfehlenswert ist auch der Fahrvorbereitungskurs, mit nützlichen Infos für die Theorieprüfung und das praktische Fahren.  
  • Nach bestandener Theorieprüfung erhalten sie den Lernfahrausweis, dieser ist 24 Monate gültig.  
  • Sie nutzen die Fahrstunden zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung.  
  • Praktische Prüfung, die Anmeldung erfolgt durch den Fahrlehrer. 
  • Sie erhalten nach bestandener Prüfung den Führerausweis auf Probe per Post.  
  • Ab Ausstellungsdatum des Führerausweis auf Probe ist dieser drei Jahre gültig. In diesen drei Jahren müssen sie zwei Weiterausbildungstage besuchen. Es empfiehlt sich den ersten Kurs nach ca.6 Monaten, den zweiten etwas später zu absolvieren.